Verordung per 1. Juli 2011
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2011 eine Verordnung erlassen, welche die Beiträge für Hörgeräte regelt.
Ab 1. Juli 2011 vergüten AHV und IV die Versorgung mit Hörgeräte mit Pauschalbeträgen an die Hörbehinderten ab. Weitere Informationen entnehmen Sie den Merkblättern, sowie den entsprechenden Listen und Formularen auf der
