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FAQ

Zur Abklärung des Handicaps von Hörgeschädigten und zur Festlegung der entsprechenden Indikationsstufe führt der Ohrenarzt ein sogenanntes «strukturiertes Interview» durch. Was ist darunter zu verstehen?

Ein «strukturiertes Interview» ist eine Befragung, die nach bestimmten vorgegebenen Fragen abläuft. Dabei handelt es sich jedoch nicht um stereotype Fragen, die bloss mit «ja» oder mit «nein» zu beantworten sind. Vielmehr sind es weitgehend offene Fragen, die zwischen den beiden Extrem-Antworten «trifft zu» und «trifft überhaupt nicht zu» noch drei weitere Abstufungen zulassen. Diese differenzierten Antworten werden nach Punkten bewertet, deren Summe für die Indikation massgeblich ist. [IZ für Gutes Hören]

Können AHV-Bezüger, die noch voll berufstätig sind, verlangen, dass dieses berufliche Engagement beim Interview durch den Ohrenarzt berücksichtigt wird?

Leider nein. Denn die spezifischen beruflichen Anforderungen an die Betroffenen finden ausschliesslich bei der Invalidenversicherung, der Militärversicherung und der SUVA Beachtung, deren Aufgabe es ist, Hörgeschädigte so zu rehabilitieren, dass sie in ihrem Beruf und am Arbeitsplatz möglichst wenig benachteiligt sind. Dagegen ist für die AHV nur die persönliche Situation massgeblich. [IZ für Gutes Hören]

AHV-Bezüger haben bekanntlich keinen Anspruch auf eine binaurale Versorgung mit Hörgeräten. Wird sich daran in nächster Zeit etwas ändern?

Die Entschädigungen für AHV-Bezüger, deren Erstversorgung nach der Pensionierung erfolgte, beruht auf einem Parlamentsbeschluss. Für die Durchführung ist allerdings der Bundesrat zuständig. Der Bund Schweizerischer Schwerhörigen-Organisationen BSSV will versuchen, hier eine Korrektur zu erreichen und die Benachteiligung der AHV-Bezüger gegenüber IV-, MV- und SUVA-Versicherten zu mildern. Im Vordergrund steht dabei die stereofone – d.h. beidohrige – Versorgung. [IZ für Gutes Hören]

Was kann ich unternehmen, wenn ich mit der vom Ohrenarzt festgelegten Indikationsstufe oder der von der IV-Stelle getroffenen Kostengutsprache nicht einverstanden bin?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Indikation des Ohrenarztes Ihrer Situation nicht gerecht wird, sollten Sie sich mit diesem in Verbindung setzen, Ihre Einwände begründen und ihn bitten, die Sache nochmals zu prüfen. Wenn Sie dagegen Probleme mit der Kostengutsprache bei der lokalen IV-Stelle haben, können Sie Ihren Hörgeräte-Akustiker oder Ihre -Akustikerin auf die Sache ansprechen und sie bitten, den Entscheid zu prüfen und sich nötigenfalls mit der betreffenden Stelle in Verbindung zu setzen.[IZ für Gutes Hören]

Ich habe den Eindruck, dass sich mein Hörvermögen im vergangenen Jahr stark verschlechtert hat und möchte mir deshalb ein neues, leistungsfähigeres Gerät beschaffen. Kann ich als AHV-Rentnerin, die vor drei Jahren im Alter von 66 Jahren mit einem Hörgerät versorgt wurde, vom gleichen Amortisationsmodell Gebrauch machen, wie es für die IV gilt?

Nein, denn das Amortisationsmodell gilt ausschliesslich für IV, MV und SUVA. Bei der AHV haben Sie frühestens nach 5 Jahren (statt nach 6 Jahren wie bei den anderen Versicherungen) Anrecht auf eine neue Versorgung. Wenn sich jedoch Ihr Gehör tatsächlich stark verschlechtert hat und eine Nachanpassung nicht die gewünschten Resultate bringt, können Sie sich an Ihren Ohrenarzt werden. Dieser kann Sie in eine höhere Indikationsstufe einteilen, wenn sich dies aus audiologischer Sicht rechtfertigt. Einer Neuversorgung steht dann nichts mehr im Wege, auch wenn die fünfjährige Amortisationsdauer noch nicht erreicht ist. [IZ für Gutes Hören]

Wer bezahlt, wenn mein von der IV finanziertes Hörgerät verloren geht oder gestohlen wird?

Das von der IV finanzierte Hörgerät gehört grundsätzlich der IV; diese überlässt es Ihnen lediglich zum Gebrauch. Wenn dieses Gerät gestohlen wurde, verloren ging oder wenn es – beispielsweise in der Waschtrommel oder in der Chemischen Reinigung – zerstört wurde, so sind Sie grundsätzlich schadenersatzpflichtig. In den meisten Fällen übernimmt zwar die IV (noch) den Schaden, doch sollten Sie sich vorsehen, dass Ihre Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall für den Verlust aufkommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn diese auch einen «Obhutsschaden» übernimmt. Prüfen Sie deshalb nach, ob dieser Begriff in Ihrer Police steht und verlangen Sie, falls dieser Vermerk fehlen sollte, einen entsprechenden Nachtrag.[IZ für Gutes Hören]

Kann ich vom Hörgeräte-Akustiker eine bessere Versorgung realisieren lassen, als sie mir aufgrund der ohrenärztlichen Indikation zusteht, und welches sind die Konsequenzen?

Ja, das können Sie. Allerdings müssen Sie die daraus resultierenden Mehrkosten selbst übernehmen und zugleich müssen Sie zu Handen der Sozialversicherungen eine Erklärung abgeben, dass die bessere Versorgung auf Ihren eigenen Wunsch erfolgt.[IZ für Gutes Hören]